altProtest gegen den krankmachenden Fluglärm in der Rhein-Main-Region

Die Evangelische Kirchengemeinde Flörsheim orientiert sich am Leitbild einer Zukunft, die Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung erreicht. Ein Flughafenausbau nach hergebrachten Wirtschafts- und Mobilitätsmustern verfehlt die erforderliche Nach- haltigkeit für das 21. Jahrhundert. Seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen leiden Menschen in der Region und besonders in Flörsheim bei Landeverkehr unter krankmachendem Fluglärm.
 
Die Belastbarkeit des Ballungsraums Rhein-Main für Mensch und Natur ist auch durch das stete Wachsen des Flughafens erschöpft. Die ökologischen und insbesondere die gesundheitlichen Auswirkungen sind nicht mehr hinnehmbar. Die Lebensqualität der Menschen in der Region muss durch entsprechende Maßnahmen deutlich verbessert werden. Zur Be- wahrung der Schöpfung, die uns von Gott anvertraut wurde, muss ein Gleichgewicht zwischen ökologischen Bedingungen und ökonomischen Interessen erreicht werden. Das beinhaltet, dass krankmachende Faktoren für den Menschen mit oberster Priorität zu vermeiden und rückgängig zu machen sind. Immer fortschreitende wirtschaftliche Expansion ist da zu Ende, wo die Erhaltung unserer Schöpfung nicht mehr gewährleistet ist.

Die Evangelische Kirchengemeinde Flörsheim sieht sich an der Seite der in der Rhein-Main- Region und unserer Stadt unter Fluglärm leidenden Menschen. Ebenso ist sie Sachverwalterin der ihr anvertrauten Menschen, besonders in den Handlungsfeldern Kinder-, Kranken- und Altenbetreuung, und sie muss ihrer Fürsorgepflicht als Trägerin einer Kindertagesstätte mit 75 Kindern gerecht werden.

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Flörsheim schließt sich der Stellung-
nahme der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom Mai 2011 an und
fordert deshalb:
1) Solange auf der neuen Bahn gelandet wird Einhaltung der Mediationsergebnisse und
    Sicherung des absoluten Nachtflugverbots auf allen Bahnen, wie es vom Hessischen
    Verwaltungsgerichtshof angeordnet wurde
2) Absolute Minimierung des Fluglärms durch konsequentere Nutzung aller technischen
    Möglichkeiten, wie zum Beispiel lärmoptimierte An- und Abflugverfahren und geräuscharme
    Triebwerke
3) Ausweitung des passiven und aktiven Lärmschutzes sowie der Lärmschutzzonen und der
     Entschädigungen an die Bevölkerung für alle Kosten, die mit einem Wegzug aus den durch
     den Fluglärm betroffenen Gebieten verbunden sind
4) Besonderer Lärmschutz von Kindertagesstätten, Altenheimen, Krankenhäusern, Sterbe-
     Hospizen sowie Schulen, die bei Landeverkehr den Unterricht nur noch in geschlossenen
     Räumen abhalten dürften
5) Bundesweit gesetzlich geregelter Lärmschutz der Bevölkerung am Tag und Nachtflugverbot
     in der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr

Die Entschließung wurde mit klarer Mehrheit vom Kirchenvorstand verabschiedet. Die abweichenden
Voten lehnen jedoch den Ausbau des Frankfurter Flughafens über seine beim Bau der Startbahn
West geschaffene Grenze hinaus als unzumutbare Belastung der in der Region lebenden
Menschen grundsätzlich ab, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit oberster Priorität
kompromisslos gewahrt bleiben muss.

Flörsheim am Main, den 7. November 2011

Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Flörsheim am Main
Pfarrer Martin Hanauer (Vorsitzender)
 
 
 
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Fluglärm über dem Evangelischen Kirchturm
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Fotos: Dietmar Treber, Andrea Remsperger und Pfarrer Martin Hanauer